Architektenleistungen nach HOAI ( Honorarordnung für Architektenund Ingenieure 2013 )
( Auszug )
Teil 3 Objektplanung
Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume
§ 33 Besondere Grundlagen des Honorars
( 1 ) Für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen sind die Kosten der Baukonstruktion anrechenbar. ..............
§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
( 1 ) Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungbauten, Umbauten, Mordernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltung.
( 2 ) Leistungen für Innenräume sind die Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion.
( 3 ) Dei Grundleistungen sind in neun Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 35 bewertet.
( LPH --> Leistungsphase )
LPH 1 Grundlagenermittlung mit 2 % für Gebäude und Innenräume
LPH 2 Vorplanung mit 7 % für Gebäude und Innenräume
LPH 3 Entwurfsplanung mit 15 % für Gebäude und Innenräume
LPH 4 Genehmigungsplanung ( Bauantrag )mit 3 % für Gebäude und 2% für Innenräume
LPH 5 Ausführungsplanung mit 25 % für Gebäude und 30 % für Innenräume
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe mit 10 % für Gebäude und 7 % für Innenräume
LPH 7 Mitwirkung der Vergabe mit 4 % für Gebäude und 3 % für Innenräume
LPH 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung - Dokumentation mit 32 %
für Gebäude und Innenräume
LPH 9 Objektbetreuung mit 2 % für Gebäude und Innenräume
Diese Leistungen können als Einzelleistungen beauftragt werden.
Die Konditionen sind in den § der HOAI beschrieben.
§ 16 legt fest, dass das Honorar Umsatzsteuer pflichtig ist.
Für die fachlich einwandfreie Umsetzung eines Bauborhabens ist die Zusammenarbeit mit
weiteren Ingenierbüros u. A. für
* Schall.-und Wärmeschutz ( EnEV )
* Tragwerksplanung ( Statik, Prüfung )
* Brandschutz ( Brandschutzkonzept, Prüfung )
* Vermessung ( amtl. Lageplan )
* Geologie ( Bodengutachten )
unerläßlich.
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BauO NRW
Die baurechlichen Belange werden in der LandesBauOrdnung NordRheinWestfalen geregelt.
1. Teil Allgemeine Vorschriften
2. Teil Das Grundstück und seine Bebauung
3. Teil Bauliche Anlagen
4. Teil Die am Bau Beteiligten
5.Teil Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren
6. Teil Bußgeldvorschriften, Rechtsvorschriften, bestehende Anlagen und Einrichtungen
7. Teil Übergangs.-Änderungs-und Schlussvorschriften
- VV BauO Nrw - Verwaltungsvorschriften